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Gegenpapst

Definition "Gegenpapst"

Der Begriff Gegenpapst (pseudopapa, antipapa) bezeichnet einen Papst der trotz eines bereits kanonisch gewählten Papstes aufgestellt wird.
Zu Aufstellungen von Gegenpäpsten konnte es aus verschiedenen Gründen kommen. Zum Beispiel kam es vor das das Kardinalskollegium sich spaltete und die Splittergruppe einen eigenen Papst aufstellte.
Es sind in der Geschichte auch schon Einmischungen von Kaisern bzw. römischen Aristokraten geschehen, die zu einem Gegenpapst führten. Dies wird allerdings seit einiger Zeit mit der Exkommunion bestraft.

Die historischen Quellen sind leider nicht ganz eindeutig, und insofern geht man heutzutage von 25 bis 40 Gegenpäpsten in der Geschichte aus.

Moderne Gegenpäpste hat Johannes Paul II. auch gekannt. Es gab zu seiner Amtszeit insg. drei Gegenpäpste (Gregor XVII., Michael I. Pius XII.), die aber im Gegensatz zu ihren historischen Vorgängern nur sehr wenige Anhänger mit starker regionaler Begrenzung haben/hatten. Sie haben außerdem keine bzw. nur marginale Unterstützung in der kirchlichen Hierarchie.